FDP Koblenz: Keine weiteren Ortsbeiräte!
Wie ist es zur bestehenden Situation gekommen?
Derzeit existieren in den über die zurückliegenden Jahrzehnte eingemeindeten Stadtteilen Arenberg-Immendorf, Arzheim, Bubenheim, Güls, Kesselheim, Lay, Rübenach und Stolzenfels Ortsbeiräte und Ortsvorsteher. Diese sollen in den eingemeindeten Stadtteilen das historisch gewachsene Gemeinschaftsleben gewährleisten. Gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung hat der Ortsbeirat „die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu hören.“
Verfügen Stadtteile mit Ortsbeirat über Vorteile bei der kommunalpolititischen Willensbildung gegenüber Ortsteilen ohne Ortsbeirat?
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als könnten Stadtteile mit Ortsbeirat in höherem Maße politisch Einfluss nehmen. Somit erscheint es als logische Konsequenz, dass jeder Stadtteil mit einem Ortsbeirat ausgestattet wird. Bedenkt man allerdings, dass der Ortsbeirat – anders als etwa der Stadtrat – über keineunmittelbare Entscheidungsbefugnis verfügt, ist es mit der Ungleichbehandlung nicht weit her. Denn was ist das Recht wert, Interessen zu vertreten, wenn letztlich doch allein der Stadtrat entscheidet? Es gibt viele Beispiele dafür, dass die im Ortsbeirat mühsam erarbeiteten Empfehlungen bei der Entscheidung des Rates keine Rolle gespielt haben. Außerdem: Jeder Ortsteil verfügt über mehrere Stadtratsmitglieder, die sich der Anliegen der Bürger in den einzelnen Stadtteilen gerne annehmen und in den Stadtrat tragen. Hinzukommt, dass die Stadtverwaltung Koblenz im Bürgeramt und im Bauberatungszentrum bereits bürgernah aufgestellt ist.
Ließe sich mit einer Abschaffung aller Ortsbeiräte eine Gleichbehandlung erzielen?
Nein. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts darf die Kommune über die Abschaffung der bestehenden Ortsbeiräte nicht befinden, solange die unterschiedlichen Verhältnisse zwischen der ehemals selbständigen dörflichen Gemeinschaft zur aufnehmenden Gemeinde noch bestehen. Nach dem Urteil des OVG Koblenz kann sich ein Ortsbeirat somit nur „selbst abschaffen“. Die freiwillige Abschaffung ist so zwar grundsätzlich möglich, würde aber aufgrund der finanziellen Anreize der mit dem Ortsbeirat verbundenen Positionen wohl ungern beschlossen.
Wieviel würde es die Bürgerinnen und Bürger kosten, wenn flächendeckend Ortsbeiräte eingeführt würden?
Die Kosten dafür beliefen sich auf einen Gesamtbetrag von 1.128.000 Euro im Jahr.
Über eine Million Euro jährlich für ein Gremium, das letztlich keine Entscheidungsbefugnisse hat? Über eine Million Euro als fester Bestandteil des Haushalts einer Stadt, deren Schulden sich auf ca. 480.000.000 Euro belaufen und die deshalb – etwa im Bereich der freiwilligen Leistungen – dazu angehalten ist, zu sparen, wo sie nur kann?
Die FDP-Koblenz meint: Nein! Finanzieller Aufwand und politischer Mehrwert stehen in einem eklatanten Missverhältnis: Wenn eine derart teure Maßnahme keinen politischen Zugewinn bringt, raten wir von ihrer Einführung ab. Mehr noch: Es könnte sogar eine Kostenreduktion erreicht werden, wenn die Landespolitik gesetzliche Regelungen schafft, die es ermöglichen, auch bestehende Ortsbeiräte abzuschaffen.
Autoren: Birgit Baumann, Christoph Schöll